ALLGEMEINE VERKAUFS-, LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN


der Bunzl Outsourcing Services B.V. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden am 28. Dezember 2023 unter der Nummer 1/2024 beim Gericht Rechtbank Midden-Nederland hinterlegt.

Artikel 1: Begriffsbestimmungen


1.1 In den vorliegenden Bedingungen haben folgende Wörter die nachstehende Bedeutung: a. Bedingungen: die vorliegenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen. b. Bunzl Foodservice: die Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach niederländischem Recht Bunzl Outsourcing Services B.V., mit Sitz in Almere, Niederlande, unter der Nummer 33054904 im Handelsregister der Handelskammer eingetragen. c. Kunde: der Vertragspartner von Bunzl Foodservice, mit dem ein Geschäft vereinbart wurde oder dem ein Angebot unterbreitet oder ein Kostenvoranschlag erteilt wurde. d. Teillieferung: Lieferung, die zur Lieferung aufgeteilt werden kann, sodass sie nicht vollständig auf einmal geliefert wird. e. Sortiment: a. Kundenspezifische(r) Artikel: Waren, die von Bunzl Foodservice speziell für den Kunden eingekauft (bedruckt oder unbedruckt) oder auf Lager gehalten werden. Diese Waren werden in den vorliegenden Bedingungen auch die „Auftragswaren“ genannt. b. Standardsortiment: Waren, die Bunzl Foodservice im Sortiment aufgenommen hat und die nicht speziell für einen Kunden eingekauft wurden. f. Bestellung: jeder Auftrag des Kunden bei Bunzl Foodservice zum Kauf und/oder der (Ab-)Lieferung eines oder mehrerer Artikel sowie jeder Kauf über Dritte. g. Vertrag: der Vertrag, der zu dem Zeitpunkt zustande kommt, in dem Bunzl Foodservice die Bestellung eines Kunden angenommen hat. h. Vorratsartikel: Waren, die Bunzl Foodservice für einen Kunden auf Lager hält.

1.2. Sofern der Kunde nicht das Gegenteil nachweist, gelten die per E-Mail an den Kunden gesendeten Mitteilungen von Bunzl Foodservice als zu dem Zeitpunkt bei dem Kunden eingegangen, der sich aus der schriftlichen (bereits digitalen) Verwaltung von Bunzl Foodservice ergibt.

1.3. Sofern der Kunde nicht das Gegenteil nachweist, gelten Aktenkopien von schriftlichen Mitteilungen von Bunzl Foodservice an den Kunden als Beweis dafür, dass Bunzl Foodservice dem Kunden diese Mitteilungen gesendet hat.

Artikel 2: Anwendbarkeit der Bedingungen


2.1 Die vorliegenden Bedingungen sind auf alle Verträge anwendbar, die Bunzl Foodservice mit Kunden abschließt, einschließlich digitaler Verträge und über das Internet abgeschlossener Verträge. Ferner sind sie auf das Zustandekommen dieser Verträge sowie alle von Bunzl Foodservice abgegebenen Angebote und erteilten Kostenvoranschläge (im Folgenden gemeinsam die „Angebote“ genannt) anwendbar.

2.2 Abweichungen von den vorliegenden Bedingungen sind nur gültig, sofern sie zwischen Bunzl Foodservice und dem Kunden schriftlich vereinbart wurden.

2.3 Die Anwendbarkeit allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich abgelehnt.

2.4 Die etwaige Unwirksamkeit einer der Bestimmungen der vorliegenden Bedingungen oder eines Teiles einer Bestimmung berührt die Anwendbarkeit der übrigen Bestimmungen und/oder der restlichen Bestimmung nicht. Im Falle der Unwirksamkeit einer der Bestimmungen ist Bunzl Foodservice berechtigt, die unwirksame Bestimmung durch eine ähnliche Bestimmung zu ersetzen, die dem Sinn und dem Zweck der vorliegenden Bedingungen entspricht. Eine solche Ersatzbestimmung wird in diesem Fall im Voraus vom Kunden akzeptiert.

2.5 Bunzl Foodservice ist jederzeit berechtigt, die vorliegenden Bedingungen einseitig zu ändern. Etwaige Änderungen werden dem Kunden mitgeteilt. Änderungen in wesentlichen Vertragsbestandteilen beruhen stets auf sachlich vertretbaren Umständen.

Artikel 3: Angebot/Vertrag


3.1 Alle von Bunzl Foodservice abgegebenen Angebote sind unverbindlich. Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wird, beträgt die Frist für die Annahme eines Angebots 5 Werktage. Bis zum Zeitpunkt der Annahme des Angebots ist Bunzl Foodservice berechtigt, das Angebot zu widerrufen.

3.2 Alle Angebote von Bunzl Foodservice auf ihrer Website und in Katalogen, Newslettern, Notizen, Prospekten und anderen Werbeankündigungen dienen ausschließlich der Information. Die Angebote gelten nur, solange der Vorrat reicht. Irrtümer und/oder Fehler im Angebot binden, auch wenn es sich nicht um offensichtliche Irrtümer oder Fehler handelt, Bunzl Foodservice nicht. Bezüglich der Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen hat Bunzl Foodservice nur eine Sorgfaltspflicht. Bunzl Foodservice haftet in keinem Fall für materielle, Satz- oder Druckfehler, weder in analogen noch in digitalen Informationen. Bunzl Foodservice ist bestrebt, Preise, Abbildungen, Farben, Maße und Beschreibungen in Katalogen und auf ihrer Website so realitätsnah wie möglich zu gestalten, kann Fehler oder Abweichungen jedoch nicht ausschließen.

3.3 Ein für Bunzl Foodservice verbindlicher Vertrag kommt erst durch die Annahme einer Bestellung des Kunden durch Bunzl Foodservice zustande.

3.4 Die Stornierung einer Bestellung durch den Kunden ist nur mit schriftlicher Zustimmung von Bunzl Foodservice zulässig.

Artikel 4: Preise/Zahlung


4.1 Alle von Bunzl Foodservice angewendeten Preise verstehen sich jeweils ohne Mehrwertsteuer und exklusive gesetzlicher Zuschläge und/oder Steuern, einschließlich Verbrauchs- und Verpackungssteuern gemäß der Gesetzgebung zu Einwegkunststoffen und/oder anderen europäischen Gesetzen, sofern nicht anders angegeben.

4.2 Die von Bunzl Foodservice angewendeten Preise beruhen auf den am Datum des Angebots geltenden Selbstkostenfaktoren.

4.3 Ändert sich einer der den Selbstkostenpreis bestimmenden Faktoren (wie, aber nicht ausschließlich, Einkaufspreise, Lohnkosten, Steuersätze, Ein- und Ausfuhrzölle, Transportkosten oder Wechselkurse) eines Artikels in der Zeit zwischen dem Datum des Angebots und dem Datum der Lieferung an den Kunden, ist Bunzl Foodservice berechtigt, den vereinbarten Preis einseitig anzupassen und diese Selbstkostenerhöhung in vollem Umfang an den Kunden weiterzugeben.

4.4 Bei einer Bestellung über den Webshop hat die vollständige Zahlung sofort und in jedem Fall vor der Lieferung zu erfolgen. In allen anderen Fällen hat der Kunde, sofern nicht schriftlich eine andere Vereinbarung mit ihm getroffen wurde, die Zahlung innerhalb von vierzehn Kalendertagen nach dem Rechnungsdatum zu leisten.

4.5 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gilt die Zahlung durch den Kunden als erfolgt, wenn der vollständige Rechnungsbetrag dem Bankkonto von Bunzl Foodservice gutgeschrieben wurde.

4.6 Hat der Kunde den vollständigen Rechnungsbetrag nicht innerhalb der festgelegten Frist bezahlt, gerät er nach Ablauf der festgelegten Zahlungsfrist sofort in Verzug und hat in diesem Fall ab dem ersten Tag nach Ablauf dieser Zahlungsfrist die gesetzlichen Handelszinsen – im Falle eines Privatkunden: die gesetzlichen Zinsen – zu zahlen. Darüber hinaus hat der Kunde Bunzl Foodservice alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die Bunzl Foodservice im Zusammenhang mit der Eintreibung des unbezahlten Rechnungsbetrages entstehen, sowie alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die Bunzl Foodservice entstehen, um Erfüllung, Auflösung und/oder Schadensersatz zu erlangen, zu zahlen.

4.7 Zur Eintreibung der außergerichtlichen Kosten im Sinne von Artikel 4.6 kann Bunzl Foodservice die niederländische Verordnung über den Ersatz außergerichtlicher Inkassokosten anwenden.

4.8 Zahlungen des Kunden werden zunächst zur Bezahlung aller fälligen Kosten, anschließend zur Zahlung der fälligen Zinsen und schließlich zur Begleichung der fälligen Rechnungen, die am längsten offen sind, angewendet, auch wenn der Kunde angibt, dass sich die Zahlung auf eine spätere Rechnung bezieht.

4.9 Aufrechnung des ausstehenden Rechnungsbetrages durch den Kunden gegen (angebliche) Forderungen des Kunden an Bunzl Foodservice oder Aussetzung der Bezahlung dieses Betrages im Zusammenhang mit solchen Forderungen ist in keinem Fall zulässig.

Artikel 5: Lieferung und Lagerung


5.1 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde, sind die von Bunzl Foodservice angegebenen Lieferfristen jeweils Richtwerte und dürfen daher niemals als endgültige Fristen angesehen werden. Bei Überschreitung dieser Richtfristen ist der Kunde nicht berechtigt, den Vertrag aufzulösen.

5.2 Sofern Bunzl Foodservice und der Kunde nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen haben, geht das Risiko der Artikel zum Zeitpunkt des Eintreffens am vereinbarten Lieferort auf den Kunden über. Jede Verlagerung durch Bunzl nach Entladung der Waren am Lieferort erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden.

5.3 Bunzl Foodservice ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen. Jede Teillieferung wird als separate Lieferung betrachtet.

5.4 Bei Inlandslieferungen gilt, dass der Kunde einen von Bunzl Foodservice festzustellenden Beitrag zu den Transportkosten leistet, wenn der Rechnungswert des Geschäfts zwischen dem Kunden und Bunzl Foodservice weniger als 300,00 € ohne MwSt. beträgt. Bunzl Foodservice ist berechtigt, dem Kunden vor dem Versand 100 % der Transportkosten in Rechnung zu stellen, wobei der Versand der Artikel erst nach der Bezahlung dieses Betrages erfolgt. Das Pfand auf Bunzl-Verpackungswaren wird stets zu 100 % an den Kunden weitergegeben.

5.5 Für Auslandssendungen gilt, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, dass die Transportkosten und die Verpackungswaren (einschließlich Transportverpackungen) unabhängig vom Rechnungsbetrag zu 100 % an den Kunden weitergegeben werden. Der Versand erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung des Betrages durch den Kunden.

5.6 Nimmt der Kunde kundenspezifische Artikel nicht innerhalb der vereinbarten Frist ab, ist Bunzl Foodservice berechtigt, dem Kunden diese Artikel auf einmal in Rechnung zu stellen.

5.7 Alle eventuell auf Wunsch des Kunden von oder im Auftrag von Bunzl Foodservice hergestellten Entwürfe, Klischees, Muster, Modelle u. Ä. bleiben, auch wenn sie dem Kunden ganz oder teilweise in Rechnung gestellt wurden oder werden, (geistiges) Eigentum von Bunzl Foodservice. Bunzl Foodservice stellt dem Kunden die Kosten für solche Entwürfe, Klischees, Muster und Modelle zu den bei Bunzl Foodservice geltenden Sätzen in Rechnung. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von Bunzl Foodservice weder vervielfältigen noch Dritten zugänglich machen oder zur Verfügung stellen.

Artikel 6: Eigentumsvorbehalt


6.1 Die Artikel, die Bunzl Foodservice dem Kunden geliefert hat, bleiben Eigentum von Bunzl Foodservice, solange der Kunde den Preis, die Zinsen und die Kosten, die er für diese Artikel oder für andere von Bunzl Foodservice gelieferte Artikel zu zahlen hat, nicht vollständig gezahlt hat. Der Kunde ist verpflichtet, die von Bunzl Foodservice gelieferten Artikel, solange sie noch Eigentum von Bunzl Foodservice sind, gesondert und eindeutig identifizierbar zu lagern.

6.2 Vor dem Zeitpunkt des Eigentumsübergangs ist der Kunde nicht berechtigt, die Produkte zu veräußern, zu verarbeiten, zu nutzen, umzuwandeln, zu übertragen, zu belasten und/oder darüber zu verfügen.

6.3 Sofern der Kunde seine Verpflichtungen aus dem/den mit Bunzl Foodservice abgeschlossenen Vertrag/Verträgen nicht erfüllt oder sofern Bunzl Foodservice berechtigten Grund zu der Befürchtung hat, dass der Kunde diese Verpflichtungen nicht erfüllen wird, ist Bunzl Foodservice berechtigt, die dem Kunden gelieferten Artikel zurückzufordern. Dieses Recht besteht insbesondere – aber nicht ausschließlich – , wenn in Bezug auf den Kunden eine Pfändung vorgenommen wird, dem Kunden Zahlungsaufschub gewährt wird oder die Insolvenz des Kunden beantragt oder erklärt wird.

6.4 Der Kunde haftet Bunzl Foodservice gegenüber für sämtliche Schäden, die durch die Beschädigung oder das Abhandenkommen der in ihrem Eigentum stehenden Artikel entstehen.

Artikel 7: Meldung von Beanstandungen und Fehlmengen


7.1 Der Kunde hat die ihm gelieferten Artikel unverzüglich zu untersuchen und gegebenenfalls zu prüfen. Etwaige Beanstandungen der Artikel sind Bunzl Foodservice innerhalb von zwei Werktagen nach Erhalt der Waren schriftlich (eventuell digital) zu melden. Alle Rechte und Ansprüche des Kunden im Zusammenhang mit Beanstandungen der gelieferten Artikel, einschließlich Fehlmengen, erlöschen, sofern sie Bunzl Foodservice nicht innerhalb der festgelegten Frist von zwei Werktagen gemeldet wurden.

7.2 Nach Eingang einer Beanstandung wird Bunzl Foodservice so schnell wie möglich untersuchen, ob die Beanstandung begründet ist. Der Kunde muss (Vertretern von) Bunzl Foodservice die Prüfung der betreffenden Artikel und Verpackungen gestatten. Wenn Bunzl Foodservice die Beanstandung für begründet erklärt, hat sie die Wahl, die betreffenden Artikel zu ersetzen oder dem Kunden einen Betrag in Höhe des Preises gutzuschreiben, der dem Kunden für diese Artikel in Rechnung gestellt wurde.

7.3 Bei Beanstandung der mit der Verpackung gelieferten Artikel gilt, dass Bunzl Foodservice nicht verpflichtet ist, den vom Kunden zu zahlenden Preis gutzuschreiben, wenn der Kunde diese Artikel ganz oder teilweise verwendet hat.

Artikel 8: Stornierung


8.1 Sofern der Kunde den Vertrag vor der Lieferung storniert und es sich um Artikel aus dem Standardsortiment von Bunzl Foodservice handelt, hat der Kunde 15 % des entsprechenden Rechnungsbetrages, mindestens jedoch einen Betrag in Höhe von 50 € als Stornierungskosten zu zahlen.

8.2 Verträge über die Lieferung kundenspezifischer Artikel (Auftragswaren) können nicht storniert werden.

8.3 Die Lieferung von Vorratsartikeln kann der Kunde bis zu 48 Stunden vor der geplanten Lieferung aussetzen. Art. 5.6 findet Anwendung.

Artikel 9. Rückgabebedingungen


9.1 Die Rückgabe kundenspezifischer Artikel sowie von Artikeln mit begrenzter Haltbarkeit ist nicht zulässig. Die Rückgabe von Vorratsartikeln und anderen Artikeln ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Bunzl Foodservice zulässig. Diese Zustimmung wird nur in Ausnahmefällen und nach dem (alleinigen) Ermessen von Bunzl Foodservice erteilt.

9.2 Rückgabeanträge hat der Kunde innerhalb von 5 Werktagen nach der Lieferung über das Online-Rückgabeformular von Bunzl Foodservice mit einer klaren Begründung zu stellen. Rückgabeanträge, die ohne Angabe von Gründen oder nach Ablauf der Frist von 5 Werktagen gestellt werden, werden nicht bearbeitet.

9.3 Die Kosten der Rückgabe stellt Bunzl Foodservice dem Kunden in Rechnung. Nach Erhalt der Rücksendung in der ungeöffneten und unbeschädigten Originalverpackung erstattet Bunzl Foodservice bei Rücknahme der Waren 85 % des Rechnungswertes dieser Waren. Liegt ein Fehler seitens Bunzl Foodservice vor, erstattet Bunzl Foodservice nach Erhalt der Rücksendung in der ungeöffneten und unbeschädigten Originalverpackung 100 % des Rechnungswertes.

9.4 Bei Rücksendungen aus dem Ausland (außerhalb der Niederlande) stellt Bunzl Foodservice jederzeit 100 % der Rücksendekosten in Rechnung, sofern kein Fehler seitens Bunzl Foodservice vorliegt und mit dem Kunden keine andere Vereinbarung getroffen wurde.

Artikel 10: Verpackung


10.1 Bunzl Foodservice ist und bleibt der Eigentümer der mit den Artikeln gelieferten Verpackungsträger (wie Rollcontainer, Paletten, Fässer und Kisten). Verpackungsträger hat der Kunde schnellstmöglich nach Anlieferung der Artikel leer, mit allen Zubehörteilen versehen (z. B. Fässer inkl. Verschlüssen) und sortiert an Bunzl Foodservice zurückzugeben.

10.2 Bunzl Foodservice stellt dem Kunden die Kosten für diese Verpackungsträger in Rechnung und schreibt dem Kunden den betreffenden Betrag nach Rücksendung dieser Verpackungsträger wieder gut. Diese Abrechnung erfolgt auf der Grundlage der Transportdaten der zurückgenommenen Verpackungsträger.

10.3 Der Kunde erhält nach der Rückgabe eine Übersicht über die (zurückgegebenen) Verpackungsträger. Der Kunde muss diese Übersicht innerhalb von zwei Werktagen überprüfen und muss Bunzl Foodservice vor Ablauf dieser Frist kontaktieren, wenn die Übersicht nicht stimmt. Erfolgt keine rechtzeitige Beanstandung, ist die vorgenannte Übersicht verbindlich.

10.4 Der Kunde ist verpflichtet, die Verpackungsträger sorgfältig und fachgerecht zu behandeln. Verpackungsträger dürfen vom Kunden nur für die von Bunzl Foodservice gelieferten Artikel verwendet werden.

10.5 Bunzl Foodservice ist nicht verpflichtet, Verpackungsträger zurückzunehmen, sofern sie sich nicht in demselben Zustand wie bei der Lieferung der Artikel befinden.

10.6 Sofern der Kunde die Verpflichtungen im Sinne dieses Artikels nicht erfüllt, ist Bunzl Foodservice berechtigt, dem Kunden die Kosten für die Reinigung, die Reparatur und/oder den Ersatz in voller Höhe in Rechnung zu stellen.

Artikel 11: Toleranzen


11.1 In Bezug auf die von Bunzl Foodservice gelieferten Artikel sind folgende Abweichungen von den vereinbarten Spezifikationen, sowohl nach oben als auch nach unten, zulässig. Diese Abweichungen stellen daher keinen Mangel seitens Bunzl Foodservice dar und sind kein Grund für eine Beanstandung. Bei der Beurteilung gilt der Durchschnitt der Art, Qualität, Farbe und Ausführung der gelieferten Gesamtmenge als Maßstab. Bezüglich anderer als der nachstehend aufgeführten Spezifikationen sind die bei früheren Lieferungen zugelassenen oder, falls diese nicht vorliegen, die üblichen Abweichungen zulässig.

11.2 Bei Farbabweichungen gilt die Leistung von Bunzl Foodservice als ordnungsgemäß erbracht, wenn es sich um nur geringfügige Abweichungen handelt. Bunzl Foodservice haftet nicht für die Folgen von falschen Farbnummern, die der Kunde angegeben hat. Der Kunde kann Bunzl Foodservice gegenüber keine Ansprüche daraus ableiten. Farbabweichungen stellen keinen Mangel seitens Bunzl Foodservice dar und Bunzl Foodservice ist daher nicht dafür haftbar, sofern die von ihr gelieferte Farbe der vom Kunden angegebenen Farbnummer oder dem vom Kunden zur Verfügung gestellten Muster entspricht oder nahezu entspricht.

11.3 Bei Mengenabweichungen gilt die Leistung von Bunzl Foodservice als ordnungsgemäß erbracht, wenn die Mengenabweichung nicht mehr als 10 % über oder unter der vereinbarten Menge liegt. Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils auf der Grundlage der tatsächlich gelieferten Menge.

11.4 Bezüglich der (Gramm-)Gewichte, Dicken und Formate gilt die Leistung von Bunzl Foodservice als ordnungsgemäß erbracht, wenn die Lieferabweichungen 10 % (Gewicht), 20 % (Dicke) beziehungsweise 5 % (Format) der vereinbarten Spezifikationen nicht überschreiten.

Artikel 12: Garantie


12.1 Mit dem Kunden können einzelne Vereinbarungen über eine Garantie für die zu liefernden Waren getroffen werden. Eine Garantie liegt nur dann vor, wenn das Prädikat „Garantie“ in diesen einzelnen Vereinbarungen aufgenommen wird.

12.2 Für Artikel oder Teile von Artikeln, die Bunzl Foodservice nicht selbst herstellt, erteilt Bunzl Foodservice nur eine Garantie, wenn und soweit der Lieferant von Bunzl Foodservice ihr gegenüber ebenfalls eine Garantie abgegeben hat. Auf Wunsch des Kunden kann Bunzl Foodservice ihn von den Garantiebestimmungen des/der betreffenden Lieferanten in Kenntnis setzen.

12.3 In Bezug auf Nutzungsempfehlungen garantiert Bunzl Foodservice, dass sie gemäß den einschlägigen Vorschriften und nach den neuesten Erkenntnissen erstellt wurden. Weitere Garantien werden ausgeschlossen.

12.4 Der Kunde erkennt an, dass Bunzl Foodservice keine Garantie dafür übernimmt, dass die Produkte den Vorschriften oder Anforderungen entsprechen, die in einem anderen Rechtsgebiet als den Niederlanden gelten.

Artikel 13: Haftung


13.1 Bunzl Foodservice erfüllt den Vertrag jeweils nach bestem Wissen und Gewissen und nach besten Kräften sowie gemäß den Regeln der guten fachlichen Praxis und gemäß den zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden niederländischen (Rechts-)Vorschriften.

13.2 Bunzl Foodservice haftet dem Kunden gegenüber niemals für Mängel, die ganz oder teilweise auf folgende Ursachen zurückzuführen sind: a) Nichtbeachtung der Bedienungs- und/oder Wartungsvorschriften oder eine andere als die vorgesehene und normale Nutzung; b) normale Abnutzung; c) die Anwendung irgendeiner staatlichen Vorschrift bezüglich der Art und der Qualität der verwendeten Materialien; d) Materialien oder Waren, die der Kunde Bunzl Foodservice zur Bearbeitung zur Verfügung gestellt hat; e) Materialien, Gegenstände, Arbeitsmethoden und Konstruktionen, die auf ausdrückliche Anweisung des Kunden angewendet wurden; f) Artikel, die Bunzl Foodservice von Dritten bezogen hat, sofern diese Dritten ihr gegenüber keine Garantie abgegeben haben; g) unsachgemäße Nutzung oder Nutzung für einen anderen als den üblichen Zweck.

13.3 Sofern Bunzl Foodservice ihre Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß erfüllt und in Verzug ist, ist Bunzl Foodservice berechtigt, nach eigenem Ermessen die gelieferten mangelhaften Waren zu ersetzen oder dem Kunden den für diese Waren in Rechnung gestellten Betrag zurückzuerstatten. Bunzl Foodservice hat - auch im Falle der Verletzung einer Garantie(bestimmung) - dem Kunden gegenüber keine weiteren Verpflichtungen.

13.4 Sofern der Kunde die sich für ihn aus den mit Bunzl Foodservice abgeschlossenen Verträgen ergebenden Verpflichtungen nicht erfüllt, ist Bunzl Foodservice in Bezug auf den betreffenden Vertrag selbst nie zur Erbringung irgendeiner Leistung gehalten.

13.5 Vorbehaltlich einer ausdrücklich anders lautenden Bestimmung in den vorliegenden Bedingungen sind sowohl die vertragliche Haftung als auch die außervertragliche Haftung von Bunzl Foodservice dem Kunden gegenüber in allen Fällen, unter Berücksichtigung der Bestimmungen von Artikel 13.3, auf den jeweiligen Rechnungsbetrag (ohne MwSt.) begrenzt, sofern der Haftpflichtversicherer von Bunzl Foodservice nicht aufgrund der betreffenden Versicherung einen höheren Betrag auszahlt.

13.6 Bunzl Foodservice haftet auf keinen Fall für: (1) indirekte Schäden (einschließlich, aber nicht ausschließlich, Schäden an Dritten, entgangenen Gewinns, Folgeschäden, beabsichtigter Ergebnisse/Ziele), (2) Mängel, die direkt oder indirekt durch eine Handlung des Kunden oder eines Dritten verursacht werden, unabhängig davon, ob diese auf einen Fehler oder auf Fahrlässigkeit zurückzuführen sind, (3) Schäden aufgrund falscher oder unsachgemäßer Nutzung der gekauften Waren (einschließlich Nutzungsempfehlungen), (4) Schäden infolge der Nichterfüllung gesetzlicher und/oder sonstiger Verpflichtungen (einschließlich der Installations- und Benutzeranleitung) durch den Kunden und/oder einen Dritten und (5) Schäden infolge normaler Abnutzung.

13.7 Bunzl Foodservice haftet in keinem Fall für irgendwelche Schäden aufgrund des Versäumnisses des Kunden alle notwendigen und nützlichen Informationen anzufordern und zu überprüfen, noch für irgendwelche Schäden aufgrund falscher und/oder unvollständiger Informationen, die der Kunde Bunzl Foodservice und/oder ihren Mitarbeitenden oder Subunternehmern bereitgestellt hat.

13.8 Der Kunde hält Bunzl Foodservice von allen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit Mängeln an den von Bunzl Foodservice gelieferten Waren frei, sofern kein Vorsatz und keine grobe Fahrlässigkeit seitens Bunzl Foodservice vorliegen.

Artikel 14: Aussetzung/Auflösung


14.1 Bei Verzug des Kunden, Liquidation, (der Beantragung von) Zahlungsaufschub oder (der Beantragung von) Insolvenz des Kunden sowie in dem Fall, dass Bunzl Foodservice anderweitig guten Grund zu der Befürchtung hat, dass der Kunde irgendeinen zwischen Bunzl Foodservice und dem Kunden abgeschlossenen Vertrag nicht erfüllen wird, ist Bunzl Foodservice berechtigt: a) für alle laufenden und künftigen Verträge Vorauszahlung, sofortige Zahlung bei Lieferung oder Leistung angemessener Sicherheit für die Zahlung vom Kunden zu verlangen; b) die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus Verträgen mit dem Kunden (einschließlich der Herstellung und/oder Verarbeitung der zur Lieferung bestimmten Waren) auszusetzen; c) ohne gerichtliche Intervention den betreffenden Kaufvertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen.

14.2 Bei Nichterfüllung des Vertrages durch den Kunden kann Bunzl Foodservice Ansprüche auf Schadensersatz, einschließlich entgangenen Gewinns, geltend machen.

Artikel 15: Höhere Gewalt


15.1 Unter höherer Gewalt werden in den vorliegenden Bedingungen jeder vom Willen von Bunzl Foodservice unabhängige Umstand, ob vorhersehbar oder nicht, der die Erfüllung des Vertrages dauernd oder vorübergehend verhindert, sowie, sofern nicht bereits darin enthalten, Krieg, Kriegsgefahr, Bürgerkrieg, Aufruhr, Streik, Besetzung, Boykott, Blockade, Sabotage, Feuer, Blitzschlag, extreme Witterungsverhältnisse, Maßnahmen in- oder ausländischer Behörden, Transportschwierigkeiten und andere schwere Störungen im Geschäftsbetrieb von Bunzl Foodservice und die Unmöglichkeit der Vertragserfüllung aufgrund von Nichterfüllung seitens der von Bunzl Foodservice zur Vertragserfüllung eingesetzten Personen und/oder Mängeln an den dazu verwendeten Gegenständen verstanden. Unter höherer Gewalt werden ferner Epidemien oder Pandemien und die sich daraus ergebenden staatlichen Maßnahmen, sofern sie Bunzl Foodservice ganz oder teilweise an der Erfüllung des Vertrages hindern, verstanden.

15.2 Sofern die Erfüllung des Vertrages durch höhere Gewalt verhindert wird, ist Bunzl Foodservice berechtigt, ohne gerichtliche Intervention entweder die Erfüllung des Vertrages für höchstens sechs Monate auszusetzen, oder den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, ohne dem Kunden gegenüber aufgrund der Nichterfüllung zu irgendeinem Schadensersatz verpflichtet zu sein.

15.3 Bunzl Foodservice ist berechtigt, ihre Preise gemäß Artikel 4.3 anzupassen, wenn sich der Preis eines Artikels durch einen Umstand ändert, der die Folge höherer Gewalt ist oder darauf zurückzuführen ist.

Artikel 16: Personenbezogene Daten


16.1 Bunzl Foodservice beachtet die geltenden (Rechts-)Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (einschließlich der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG („DSGVO“)), im Folgenden die „Datenschutzgesetzgebung“ genannt.

16.2 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Bunzl Foodservice gegebenenfalls zur Erfüllung des Vertrages personenbezogene Daten verarbeiten kann. Ferner erklärt der Kunde sich damit einverstanden, dass er für die Artikel von Bunzl Foodservice, gezielte Aktionen und Änderungen in den Vorschriften in Bezug auf Artikel, einschließlich Einwegkunststoffen (SUP), angesprochen werden kann, und dass seine personenbezogenen Daten zu diesem Zweck verwendet werden können.

16.3 Bunzl Foodservice wird nur die personenbezogenen Daten von ihren Kunden anfordern, die für den Zweck ihrer Verarbeitungen erforderlich sind. Bunzl Foodservice verarbeitet nur personenbezogene Daten auf gesetzlicher Grundlage. Weitere Informationen sind in der Datenschutzerklärung von Bunzl Foodservice (https://www.bunzlfoodservice.nl/disclaimer-privacy) zu finden.

16.4 Bunzl Foodservice ergreift alle notwendigen Maßnahmen, um die personenbezogenen Daten ihrer Kunden zu schützen, und gibt sie ohne rechtliche Grundlage nicht an Dritte weiter.

16.5 Der Kunde kann jederzeit Zugang, Berichtigung, Löschung, Einschränkung und Übertragbarkeit seiner Daten verlangen: • per Post: Rondebeltweg 82, 1329 BG Almere, Niederlande, • per E-Mail: info@bunzl.nl.

Artikel 17: Vertraulichkeit


17.1 Alle vertraulichen Informationen, die Bunzl Foodservice dem Kunden vor Abschluss des Vertrages oder während oder nach dessen Erfüllung bereitstellt, gelten als vertraulich und sind vom Kunden als solche zu behandeln.

17.2 Der Kunde verpflichtet sich, vertrauliche Informationen nicht an Dritte weiterzugeben, sofern es sich nicht um Informationen handelt, die öffentlich zugänglich (geworden) sind. In jedem Fall gewährt der Kunde seinen Mitarbeitenden und Angestellten nur dann Zugang zu solchen vertraulichen Informationen, wenn sie diese kennen müssen.

Artikel 18: Rechtswahl/Gerichtsstand


18.1 Die vorliegenden Bedingungen und alle Verträge, auf die diese Bedingungen anwendbar sind, unterliegen dem niederländischen Recht. 18.2 Streitigkeiten, die sich aus Verträgen zwischen dem Kunden und Bunzl Foodservice ergeben oder damit zusammenhängen, sind bei dem zuständigen Gericht Rechtbank Midden-Nederland anhängig zu machen.

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